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   BGH, 17.05.2022 - 3 StR 97/22   

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https://dejure.org/2022,15939
BGH, 17.05.2022 - 3 StR 97/22 (https://dejure.org/2022,15939)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2022 - 3 StR 97/22 (https://dejure.org/2022,15939)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2022 - 3 StR 97/22 (https://dejure.org/2022,15939)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20

    Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie

    Auszug aus BGH, 17.05.2022 - 3 StR 97/22
    Die Bemessung des einzelnen Tagessatzes wird nicht dadurch entbehrlich, dass die Geldstrafen - wie hier - in einer Gesamtfreiheitsstrafe aufgehen (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21, juris Rn. 2; vom 11. Januar 2022 - 3 StR 452/20, juris Rn. 26; vom 10. November 2020 - 3 StR 312/20, juris Rn. 2; vom 12. Mai 2020 - 3 StR 393/19, juris Rn. 3; vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96).
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 17.05.2022 - 3 StR 97/22
    Die Bemessung des einzelnen Tagessatzes wird nicht dadurch entbehrlich, dass die Geldstrafen - wie hier - in einer Gesamtfreiheitsstrafe aufgehen (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21, juris Rn. 2; vom 11. Januar 2022 - 3 StR 452/20, juris Rn. 26; vom 10. November 2020 - 3 StR 312/20, juris Rn. 2; vom 12. Mai 2020 - 3 StR 393/19, juris Rn. 3; vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96).
  • BGH, 13.01.2022 - 6 StR 469/21

    Revision im Strafverfahren: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung durch das

    Auszug aus BGH, 17.05.2022 - 3 StR 97/22
    Die Bemessung des einzelnen Tagessatzes wird nicht dadurch entbehrlich, dass die Geldstrafen - wie hier - in einer Gesamtfreiheitsstrafe aufgehen (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21, juris Rn. 2; vom 11. Januar 2022 - 3 StR 452/20, juris Rn. 26; vom 10. November 2020 - 3 StR 312/20, juris Rn. 2; vom 12. Mai 2020 - 3 StR 393/19, juris Rn. 3; vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96).
  • BGH, 12.05.2020 - 3 StR 393/19

    Geringfügige Ermäßigung des Einziehungsbetrages aufgrund eines marginalen

    Auszug aus BGH, 17.05.2022 - 3 StR 97/22
    Die Bemessung des einzelnen Tagessatzes wird nicht dadurch entbehrlich, dass die Geldstrafen - wie hier - in einer Gesamtfreiheitsstrafe aufgehen (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21, juris Rn. 2; vom 11. Januar 2022 - 3 StR 452/20, juris Rn. 26; vom 10. November 2020 - 3 StR 312/20, juris Rn. 2; vom 12. Mai 2020 - 3 StR 393/19, juris Rn. 3; vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96).
  • BGH, 10.11.2020 - 3 StR 312/20

    Bestimmen der Tagessatzhöhe für die wegen der Körperverletzung verhängte

    Auszug aus BGH, 17.05.2022 - 3 StR 97/22
    Die Bemessung des einzelnen Tagessatzes wird nicht dadurch entbehrlich, dass die Geldstrafen - wie hier - in einer Gesamtfreiheitsstrafe aufgehen (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21, juris Rn. 2; vom 11. Januar 2022 - 3 StR 452/20, juris Rn. 26; vom 10. November 2020 - 3 StR 312/20, juris Rn. 2; vom 12. Mai 2020 - 3 StR 393/19, juris Rn. 3; vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96).
  • BGH, 11.01.2023 - 3 StR 468/22

    Diebstahl geringwertiger Sachen (Strafantrag; öffentliches Interesse an der

    Soweit die Strafkammer es versäumt hat, in den Fällen II. 2. und II. 3. der Urteilsgründe, in denen sie Einzelgeldstrafen von je 30 Tagessätzen verhängt hat, die Tagessatzhöhe zu bestimmen, hat der Senat diese dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO auf den gesetzlichen Mindestsatz festgesetzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. August 2014 - 3 StR 347/14, juris; vom 17. Mai 2022 - 3 StR 97/22, juris Rn. 2).
  • BGH, 27.06.2023 - 3 StR 175/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Bestimmung der

    Die Bemessung des einzelnen Tagessatzes wird nicht dadurch entbehrlich, dass die Geldstrafen - wie hier - in einer Gesamtfreiheitsstrafe aufgehen (s. etwa BGH, Beschluss vom 17. Mai 2022 - 3 StR 97/22, juris Rn. 2 mwN).
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